Bauvorantrag. Macht das Sinn?
Sie wollen sich vorab schon mal informieren, ob Ihr Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück oder auf einem Grundstück welches Sie erwerben möchten, überhaupt durchsetzbar ist? Dann empfehlen wir ein sogenanntes kleines Genehmigungsverfahren. Bei dieser Voranfrage wird Ihnen mitgeteilt, ob das Grundstück bebaut werden darf, welche Anträge Sie einreichen müssen und was es sonst für Vorschriften gibt. Eine spätere Baugenehmigung darf inhaltlich von diesem Vorbescheid nicht abweichen.
Baugenehmigungsverfahren und Bauantrag
Ihr Bauantrag wird in einem sog. Baugenehmigungsverfahren geprüft und sollte sämtliche Unterlagen, die die Behörde für ein Bauvorhaben prüfen muss beinhalten. Der Antrag wird dann in dreifacher Ausführung erstellt. ( eine bekommt der Bauher, eine bleibt bei der Gemeinde und die dritte bei der Bauaufsichtsbehörde) Bauanträge dürfen nur von Bauvorlagenberechtigten (!) eingereicht werden. Das sind Architekten und Ingenieure, aber – zumindest für kleine Bauvorhaben – auch Ihre Baufirma Staltmayr-Bau.
Was benötigen Sie für für einen Bauantrag
Vorgaben an den Inhalt können ganz schön unterschiedlich sein, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier gelten verschiedene Landesbauordnungen. Mit der Staltmayr-Bau GmbH sind sie da aber auf der richtigen Seite. Wir kennen selbst die Eigenheiten der verschiedenen Oberland-Gemeinden. Grundsätzlich sollte ein Bauantrag folgende, ausgefüllte Formulare sowie Pläne, Zeichnungen, Nachweise, Berechnungen und Beschreibungen des Bauvorhabens beinhalten
Benötigte Unterlagen für einen Bauantrag sind
- Antragsformular
- Lageplan, Freiflächenplan – diesen bekommen Sie beim Kauf der Immobilie, in der Gemeinde oder im Katasteramt
- Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), Baubeschreibung – vom Architekten oder von Ihrer Staltmayr-Bau GmbH
- Angaben zur Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung. Zur straßenmäßigen Erschließung
(In manchen Fällen benötigen Sie noch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Baumbestandserklärung o. ä. – das erfragen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde,
ganz wichtig: Unterschrift des Bauvorlageberechtigten und Abgabe beim zuständigen Amt.
Dauer des Bauantrags – so lange dauert die Bearbeitung
Solange der Bauantrag noch nicht durch den Gemeinderat genehmigt wurde, und noch keine Baugenehmigung ausgestellt wurde, dürfen wir nicht bauen. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie beim Einreichen auch alle notwenigen Formulare und Unterlagen haben. So kann sich die Bearbeitungszeit stark verkürzen. Außerdem schießen für eventuelle Änderungen an Plänen o. ä. auch schnell mal die Kosten in die Höhe!
Diese Kosten entstehen beim Bauantrag
Einen festen Betrag kann man hier nicht nennen. Grundsätzlich entstehen beim Antrag zwei Kostenpunkte: 1. Die Prüfung von Antrag und Unterlagen (hierfür verlangen viele Ämter einen Mindest- oder Pauschalbetrag von 100 bis 200 Euro. Ebenso ist die Menge der Formulare und Pläne ausschlaggebend.) Man rechnet in der Regel mit 0,4 bis 0,5 % der Gesamtkosten für das Bauvorhaben.
Kostenrechenbeispiel
Bausumme = Bauwert in Euro/m³ x umbauter Raum in m³
Antragskosten = Bauwert x 0,5 Prozent
Beispiel: 150 Euro/m³ x 500 m³ = 75.000 Euro
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Antragskosten = 75.000 Euro x 0,5 %= 375 Euro
Und natürlich die Kosten für Architekt. Insgesamt kann man für den groben Überschlag von 10,5 Prozent der Bausumme ausgehen.
Hinweis: Die Gebühren für den Bauantrag und seine Prüfung wird für den Bauherrn auch fällig, wenn nach der Prüfung, doch keine Baugenehmigung erteilt wird.
Die Staltmayer-Bau GmbH verfügt über Jahrzehntelange Erfahrung mit Bauanträgen, Behörden, Gemeinden, Grundstücksbesitzern und Landwirten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Bauprojekt planen.